Das Thema Datenschutz ist nicht neu. In Deutschland waren vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Vorgaben schon vielfältig und der Schutz personenbezogener Daten auf einem hohen Niveau. Die Regelungen der DSGVO bewirken in einigen Punkten, wie beispielsweise dem Bußgeldrahmen, dass die Vorschriften nun ernster genommen werden. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Digitalisierung muss einem steigenden Risikopotenzial Rechnung getragen werden.
Diese Umstände, in Verbindung mit den umfangreichen Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, führen in kleineren Organisationen schnell dazu, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht, den Überblick und die Lust verliert.
Genau an der Stelle greife ich Unternehmen unter die Arme mit bedarfsgerechten Beratungsangeboten. Dabei verstehe ich mich als Partner auf Augenhöhe der für den Datenschutz verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen.
Die DSGVO steht oft in der Kritik, dass sie mit ihrem Ansatz "one size fits all" für kleine Organisationen kaum umsetzbar ist. Es stimmt, dass dieses Thema komplex ist. Damit befindet sich der Datenschutz in bester Gesellschaft mit vielen Verordnungen, Gesetzen und Regelungen aus anderen Bereichen.
Durch die Heraufsetzung der Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten nach BDSG hat sich daran leider nichts geändert. Die DSGVO muss in jedem Betrieb umgesetzt werden. Das Fehlen des Fachwissens kann relativ schnell zu unangenehmen Situationen und Risiken führen.
Und gerade in kleineren Unternehmen, die einen internen Datenschutzbeauftragten benannt haben, steht dieser vor der großen Herausforderung, die DSGVO neben seinem Tagesgeschäft mit begrenztem Zeitbudget umzusetzen. Dieser Spagat ist zuweilen unangenehm bis schmerzhaft. Hier kann ich mit einfachen Mitteln für Linderung sorgen.
Als Ihr Datenschutzexperte helfe ich Ihrem Unternehmen bei der Umsetzung der umfangreichen Pflichten, welche sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter, ein umfassendes Datenschutzmanagement und die regelmäßige Überwachung der rechtskonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Die Umsetzung der vielen Pflichten macht Arbeit und erfordert Fachkunde. Der Datenschutz im Unternehmen ist keine einmalige Aufgabe und benötigt kontinuierlich Aufmerksamkeit.
Guter Datenschutz im Unternehmen macht sich nicht nebenbei. Auch als externer Datenschutzbeauftragter kann ich Ihnen aufzeigen, was wann zu tun ist. Das verschafft Ihnen Planungssicherheit und Transparenz. Ihr Datenschutz bleibt nicht dem Zufall überlassen.
THEMA
Eine regelmäßige Auffrischung der Sensibilisierung hilft, die Risiken bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einzudämmen. Gerade im Umgang mit IT-Anwendungen sind Ihre Beschäftigten ein wichtiger Faktor.
THEMA
Des einen Freud, des andern Leid? Eigentlich doch ganz einfach, oder? Na ja, ganz so trivial ist es nun wieder nicht, aber nicht unmöglich. Nicht nur die Unternehmens-IT ist dabei gefordert.